23/09/2026
🧼 Deine Folgebelehrung kannst du flexibel online durchführen.
Wenn du bereits an einer Erstbelehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz teilgenommen hast, benötigst du nach zwei Jahren die Folgebelehrung gemäß § 43 Abs. 4 IfSG.
💻 Über das Lern-Management-System des Technologiezentrums Glehn kannst du rund um die Uhr und an sieben Tagen in der Woche teilnehmen.
Die Folgebelehrung kostet 12 Euro inklusive Mehrwertsteuer.
✅ Kläre bitte vor der Anmeldung mit deinem Arbeitgeber, ob er der Durchführung durch das Technologiezentrum Glehn zustimmt und wer die Kosten übernimmt.
Weitere Informationen und Anmeldung:
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Anmeldung zur zweijährigen Folgebelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz Falls Sie bereits an einer Erstbelehrung nach §43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz ( ...