TVS kämpft für uns alle 💪🏻
Tanzschulen & Tanzschaffende fordern Gehör
Tänzer, Tanzschulen, Tanzschaffende fordern gehört zu werden! Diese Szene war bis Anhin viel zu leise! Das führt dazu, dass wir vergessen werden.
Schreibe uns was dich beschäftigt. Markiere uns in deinen Beiträgen damit wir diese Teilen können
Wir geben dir eine Stimme
Unsere Vernetzungen erlauben es uns, Anliegen an den richtigen Stellen zu deponieren.
TVS kämpft für uns alle 💪🏻
09/01/2021
Härtefallprogramm!
Liebe Tanzschulen lest doch bitte diese Infos zum Härtefallprogramm. Hier speziell für den Kanton Zürich. Die Regelungen für euren Kanton finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kantone.
Es gibt Kriterien die man erfüllen sollte damit man zusätzlich zum Erwerbsersatz Anspruch hat:
Das Unternehmen wurde vor dem 1. März 2020 ins Handelsregister eingetragen oder vor dem 1. März 2020 gegründet.
Der Geschäftssitz des Unternehmens befand sich am 1. Oktober 2020 im Kanton Zürich
Das Unternehmen übt im Kanton Zürich eine Geschäftstätigkeit aus oder beschäftigt eigenes Personal und die Lohnkosten fallen überwiegend in der Schweiz an.
Der Umsatz betrug im Durchschnitt der Jahre 2018 und 2019 mindestens 50'000 Franken.
Der Umsatz lag 2020 unter 50 Prozent des Durchschnitts von 2018 und 2019. In den Umsatz einzurechnen sind Entschädigungen aus Kurzarbeit und Erwerbsersatz.
Das Unternehmen muss nachvollziehbar darlegen, dass der Umsatzrückgang vollumfänglich direkt auf Massnahmen der Schweizer Behörden in Zusammenhang mit Covid-19 zurückzuführen ist.
Aus dem Umsatzrückgang resultiert am Jahresende ein Anteil an Fixkosten, der die Überlebensfähigkeit des Unternehmens gefährdet
Das Unternehmen war zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 31. Dezember 2019 nicht überschuldet.
Es befand sich am 15. März 2020 nicht in einem Betreibungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge.
Es befindet sich zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung nicht in einem Konkursverfahren oder in Liquidation und kann seine Überlebensfähigkeit glaubhaft aufzeigen.
Das Unternehmen hat keinen Anspruch auf andere branchenspezifische Covid-19-Finanzhilfen des Bundes (ohne Kurzarbeitsentschädigung, Erwerbsersatz und Kredite gemäss Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung und Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz), ausser es kann eine klar abgetrennte Spartenrechnung vorlegen
Der Antrag kann frühestens im Februar gestellt werden.
Mehr Infos erwünscht? Hier der Link dazu:
Unterstützung & Finanzhilfen Der Regierungsrat hat ein Corona-Massnahmenpaket zur Unterstützung von Wirtschaft, Kultur und Sport beschlossen. Es soll da zum Einsatz kommen, wo die Instrumente des Bundes nicht greifen.
Für jene Betriebe welche ihre Beiträge jeweils über die SVA begleichen, finden sich hier alle Informationen zur Corona Entschädigung:
Corona-Entschädigung für Erwerbsausfall: Kurz erklärt Der Bundes¬rat hat Ent¬schädigungen eingeführt, um die wirt¬schaftlichen Folgen der Massnahmen zur Bekämpfung des Corona¬virus abzufedern.
Coronavirus
Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen sollen bis Ende Februar geschlossen bleiben
Die Lage der Corona-Epidemie bleibt angespannt. Der Bundesrat plant deshalb, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern.
Er hat dazu am 6. Januar 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung eine Aussprache geführt und wird nach Konsultation der Kantone am 13. Januar definitiv entscheiden. Gleichzeitig wird er den Kantonen auch eine Reihe von möglichen Verschärfungen zur Konsultation vorlegen.
Der Bundesrat hat zudem die Ausnahmeregel für Kantone mit günstiger Entwicklung aufgehoben; Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe müssen ohne Ausnahme ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben.
- Schreibt nieder was euch beschäftigt.
Wir haben ein Gehör und sind vernetzt mit wichtigen Stellen wo wir teils Anliegen deponieren können.
- Erzählt uns wie es euch geht
- Was fordert ihr vom Bund
- was könnt ihr verstehen, was nicht?
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