24/09/2026
Presseschau: Welche Nebenkosten sind umlagefähig?
Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Abrechnung auf den Mieter umlegen? Eine genaue Definition liefert die Betriebskostenverordnung (BetrKV) – daher auch richtig „Betriebskostenabrechnung“ und nicht wie umgangssprachlich üblich „Nebenkostenabrechnung“: § 2 BetrKV beinhaltet eine abschließende Aufzählung mit 17 Punkten, die als umlagefähige Kosten anerkannt sind.
➡️Lesen Sie hier unsere ausführliche Presseinformation: https://www.vdiv-rps.de/welche-nebenkosten-sind-umlagefaehig/