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Wir bieten Profisportlern Nur wer als Profisportler klug vorsorgt,
kann sich einer komfortablen Zukunft sicher sein.

12/10/2011

Als Sportprofi wollen und müssen Sie sich vollkommen auf

ihre sportliche Leistung konzentrieren.

Gerade daher brauchen sie jedoch eine optimale Absicherung in einem unüberschaubaren Markt.

Dafür haben Sie uns.

Unabhängig und deshalb ganzheitlich lösungsorientiert.

Der Markt der Versicherungsunternehmen und Produkte ist ungemein vielfältig. Dabei kommt es nicht allein auf den Preis an: Die Versicherungsleistung hinsichtlich des individuellen Bedarfs muss stimmen. Insbesondere im Zusammenspiel mit bereits bestehenden Versicherungen, damit es nicht zur Unter- und Überversicherung kommt. Denn beides hätte einen hohen Preis – das eine im Schadenfall und das andere schon vorher.

Für uns stehen bestens abgesicherte und aktiv betreute Sportler im Vordergrund.

Als unabhängiger Versicherungsmakler analysieren wir mit Ihnen zusammen Ihren Absicherungsbedarf. Die nach Ihren individuellen Anforderungen empfehlenswerten Angebote schlagen wir Ihnen aus den Tarifen von über 100 Versicherungsgesellschaften vor.

Bestens beraten – und genauso betreut

Zusätzlich zum individuellen Versicherungskonzept profitieren Sie von unserem lückenlosen Service. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn das Konzept an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen ist. Wir machen Ihnen Optimierungsvorschläge, wenn neue Tarife Ihnen bessere Möglichkeiten bieten. Wir begleiten Sie bei Schadenfällen und übernehmen die Verhandlungen mit den Versicherungsgesellschaften. Denn dass Wort „ganzheitlich“ verstehen wir als unsere Beratungsphilosophie.

12/10/2011

Nur wer als Profi klug vorsorgt, kann sich einer komfortablen Zukunft sicher sein !

Zukunft ist kostbar.

Eine kluge Kapitalanlage im Bereich des Vermögensaufbaus ebnet den Weg, sie auch genießen zu können.

Einerseits geht es darum, Kapital welches durch den Sport verdient wird zielstrebig zu vermehren.

Andererseits soll das Portfolio gegen allgemeine und spezifische Marktschwankungen sowie Wechselwirkungen und andere Risiken weit gehend abgesichert sein und immer mehr auch beispielsweise ökologisch sinnvoll.

Wir richten die Anlagestrategie individuell an Vermögensprofil des Profisportlers und seinen/ihren Zielsetzungen aus.

Unser Leistungsspektrum umfasst ebenso sämtliche Dienstleistungen rund um das Vermögen. Wir geben Orientierung in unübersichtlichen Märkten und beraten zu Investitionsentscheidungen. Dabei verstehen sich unsere Berater als Sparringspartner, die in partnerschaftlicher Zusammenarbeit auch einmal konträre Standpunkte beziehen können, um die maximale Ausleuchtung von Zielen, Interessen und Opportunitäten sicherzustellen. Denn unsere große Stärke ist die Unabhängigkeit, die uns eine objektive ganzheitliche Beratung ermöglicht, die zu nachhaltigem Erfolg führt

04/10/2011

Tarif ET ProfiBU-Plus

Tarif für den Fußball-, Handball-, Basketball-, Volleyball-, Eishockey-, Golf-, Tennis- und Radrennsport
Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen AAG Profi-BU2011©.

Über die Annahme oder Ablehnung eines Antrages entscheidet nur die AAG Assekuranz; sie handelt stets im Namen und in Vollmacht der ACE Europe Life Limited.

Altersgruppe Jahres-Zahlbeitrag
pro EUR 1.000,00 Jahres-Zahlbeitrag

Altersgruppe Deutschland / Österreich
18 bis 24 EUR 17,00/ EUR 17,68
25 bis 28 EUR 24,00/ EUR 24,96
29 bis 31 EUR 37,00/ EUR 38,48
32 bis 35 EUR 54,00/ EUR 56,16

A. Vorübergehende Sportunfähigkeit

Übergangsleistung ab 4. Monat monatlich 3% der Deckungssumme.
Operations- und Rettungskosten bis 10 % der Deckungssumme.
REHA-Maßnahmen bis 10 % der Deckungssumme.

B. Endgültige Sportunfähigkeit (Ende der Karriere)

Stellt sich spätestens nach Ablauf von 15 Monaten - vom Unfalltag oder dem Beginn einer akuten Krankheit an gerechnet - heraus, dass die versicherte Person ihren Sport niemals mehr professionell ausüben kann, gelangt die restliche Deckungssumme zur Auszahlung.
Führt der Unfall oder die akute Krankheit innerhalb von 15 Monaten zum Tode, so wird die Deckungssumme sofort fällig; Vorleistungen werden gegebenenfalls in Abzug gebracht. Eine Hinterbliebenenversorgung ist ab dem vierten Versicherungsjahr auch bei Selbstmord gewährleistet,

C. Maximale Vertragsleistung

Alle Leistungen zusammen sind auf die vereinbarte Deckungssumme begrenzt.

28/09/2011

Leistungsbeispiel

Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen AAG Profi-BU2011® und der Tarif

Deckungssumme EUR 500.000,00 Profi-Vollschutz
Bei vorübergehender Sportunfähigkeit
Übergangsleistung ab dem 4. Monat - monatlich EUR 15.000,00
Operations- und Rettungskosten bis zu EUR 50.000,00
Reha Maßnahmen bis zu EUR 50.000,00
Bei endgültiger Sportunfähigkeit (Ende der Karriere)
Ende der Laufbahn EUR 500.000,00
(abzüglich bereits erbrachter Leistungen)
Hinterbliebenenversorgung EUR 500.000,00
(abzüglich bereits erbrachter Leistungen)
Jahres-Zahlbeitrag für einen Jung-Profi in Deutschland EUR 8.500,00

28/09/2011

Hinterblibenenschutz

Die für den Fall der Sportunfähigkeit vereinbarte Deckungssumme steht ersatzweise auch für die Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung.

Bis auf ganz wenige Ausnahmen wird die Leistung erbracht:
a) Selbsttötung / Selbstverletzung, wenn seit Vertragsbeginn weniger als 3 Jahre vergangen sind

b) Ableben der versicherten Person im Zusammenhang mit einer schweren Erkrankung, die bereits bei Abschluss des Vertrages bestanden hat.

Schwere Erkrankungen in diesem Sinne sind:

Krebserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen,
Erkrankungen der Wirbelsäule oder Gelenke,
Erkrankungen der Verdauungsorgane,
HIV/AIDS, psychiatrische oder Nervenerkrankungen, sowie
alle Erkrankungen, die dauerhaft medikamentös behandelt werden müssen oder regelmäßige Besuche bei einem Arzt erfordern und
alle Erkrankungen, wegen derer die versicherte Person bei Vertragsschluss oder in den zwölf Monaten vor Vertragsschluss mehr als zwei aufeinander folgende Wochen arbeitsunfähig war.
c) Unfall, Krankheit und Tod infolge atomaren, biologischen oder chemischen Stoffen,
d) einer Straftat, durch Drogen, Alkohol oder Medikamente
e) Unfälle durch Krieg oder Motorrennen, besonders risikoreiche Tätigkeiten, wie z.B. als Pilot, Stuntmen oder bei anderen als bei Vertragschluss ausgeübten Profisportarten.
Auszug aus den Versicherungsbedingungen AAG Profi-BU2011.

27/09/2011

Berufsunfähigkeit !

27/09/2011

Endgültige Sportunfähigkeit

Voraussetzungen für die Leistung - die folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen:
Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person ist unfall- oder krankheitsbedingt dauerhaft insoweit beeinträchtigt, dass eine weitere berufliche Ausübung der versicherten Sportart nicht mehr möglich ist (endgültige Sportunfähigkeit). Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden kann.
Die endgültige Sportunfähigkeit ist innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bzw. erstmaligem Auftreten der Krankheit eingetreten und
innerhalb von weiteren 3 Monaten von einem Arzt festgestellt und in Textform attestiert und von Ihnen oder der versicherten Person unter Vorlage eines Arztattestes bei uns geltend gemacht worden.

27/09/2011

Einschränkung der Leistung

Hat eine oder haben mehrere der in Ziffer 4.1 (AAG Profi-BU2011) genannten schweren Erkrankungen bei der durch ein Unfallereignis bzw. der akuten Krankheit verursachten Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich die Leistung für endgültige Sportunfähigkeit entsprechend dem Anteil der schweren Erkrankung.

Beträgt der Mitwirkungsanteil 50% oder weniger, unterbleibt jedoch die Minderung.

Stirbt die versicherte Person gleichgültig, aus welcher Ursache, innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall bzw. Krankheitsbeginn, besteht kein Anspruch auf Sportunfähigkeitsleistung

27/09/2011

Art und Höhe der Leistung:

Die Leistung bei endgültiger Sportunfähigkeit zahlen wir als Kapitalbetrag in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Leistungen aus der vorübergehenden Sportunfähigkeit werden auf die Leistung aus einer endgültigen Sportunfähigkeit angerechnet.

27/09/2011

Umfang der Leistung

Die Rehabilitationskosten werden bis zu 10% der für endgültige Sportunfähigkeit vereinbaren Versicherungssumme einmal je Versicherungsfall ersetzt. Leistungen für Rehabilitationskosten werden auf die Leistung aus einer endgültigen Sportunfähigkeit oder auf eine Todesfallleistung angerechnet.

Auszug aus den Versicherungsbedingungen AAG Profi-BU2011.

27/09/2011

Für eine Leistung müssen die folgenden Voraussetztungen vorliegen

Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fallenden Versicherungsfall wegen der diesen hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen innerhalb von drei Jahren, für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen eine medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahme zum Zwecke der Wiederherstellung der Sportfähigkeit durchgeführt.
Die dadurch entstandenen Kosten wurden innerhalb eines Jahres nach ihrer Entstehung bei uns geltend gemacht.
Diese Voraussetzungen werden durch Vorlage des ärztlichen Entlassungsberichtes sowie der Bewilligungsunterlagen zur Rehabilitationsmaßnahme durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, die gesetzliche oder private Krankenkasse oder das Sozial- oder Versorgungsamt nachgewiesen.
Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht oder seine Leistung hat zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht. Im letzten Fall werden nur die verbleibenden Kosten erstattet. Haben wir eine Leistung erbracht und erbringt der Dritte später eine Leistung, können wir die von uns erbrachte Leistung im Umfang der durch den Dritten erbrachten Leistung zurückfordern.

Mitversichert sind teilstationäre Rehabilitationsmaßnahmen, bei denen die versicherte Person, mit Ausnahme der Übernachtung, ein Therapieprogramm wie stationäre Patienten erhält.

26/09/2011

Für die Leistung müssen folgenden Voraussetztungen vorliegen:

Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall einer Operation unterzogen und / oder ihr sind infolge des Unfalles notwendige Kosten für ihren Transport entstanden.
Die Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall.
Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine Leistungspflicht oder seine Leistung hat zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht. Im letzten Fall werden nur die verbleibenden Kosten erstattet. Haben wir eine Leistung erbracht und erbringt der Dritte später eine Leistung, können wir die von uns erbrachte Leistung im Umfang der durch den Dritten erbrachten Leistung zurückfordern.

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