22/09/2026
Zinssicherung abgeschlossen, aber der Swap läuft länger als das Darlehen.
Zwei Kunden hatten Schweizer-Franken-Darlehen bei einer Sparkasse und ließen sich von einer Bank zu Zinssatz-Swaps beraten. Später warfen sie der Bank vor, nicht ausreichend über den anfänglichen negativen Marktwert und die abweichenden Laufzeiten aufgeklärt worden zu sein.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 9. Juni 2026, Az. XI ZR 231/23) hob das klageabweisende Urteil des Oberlandesgerichts auf. Die Beratung zu Zinssatz-Swaps kann Anlageberatung sein. Ist die beratende Bank zugleich Vertragspartnerin des Swaps, muss sie grundsätzlich über einen anfänglichen negativen Marktwert aufklären. Hinweise auf Provisionen oder Zahlungen an Dritte ersetzen diese Aufklärung nicht.
Praktisch wichtig: Aus einer vermeintlichen Zinssicherung kann ein eigenes Risiko werden, besonders wenn Swap und Darlehen nicht zusammenpassen. Mehr dazu in unserem Blogartikel. Link in der Bio.