20/07/2026
Der Skilift soll nun doch nicht angeschlossen werden.
Diese Nachricht habe ich an den Zweckverband geschickt.
Der Skilift ist kein eigenständiger Gewerbebetrieb, sondern die Diversifizierung vom Kesselhansenhof und das seit 1969! Es ist nach wie vor ein wichtiges betriebliches Standbein und eigentlich der letzte Skilift im ehemals größten Skigebiet im Schwarzwald-Baar Kreis. Der Schlossberglift war letzten Winter nur 6 Tage in Betrieb, da er viel Schnee braucht. Er wird übrigens kostenlos angeschlossen!
Der Obere Schlossberg war hingegen an 33 Tagen in Betrieb und auch gut besucht, da er von ehemals 5 Skiliften und 2 Babyliften der letzte in Betrieb war. Ein Weiterbetrieb des Skilifts ist nur möglich mit moderner Infrastruktur. Ohne Glasfaseranschluss kann kein elektronisches Bezahlen angeboten werden. Auch ist die Teilnahme an der Hochschwarzwald Card und des Schwarzwald Skipasses vom Internet abhängig. In unserer Skihütte verpflegen wir die Gäste und mittlerweile fragt bald jeder zweite Gast nach Wlan, den ich aber mit einer 3 Mbit Leitung und eigener We**am nicht geben kann, da die Bandbreite das nicht zulässt. Auch der Mobilfunk funktioniert bei uns nicht!
Wenn Glasfaser verlegt wird, kann auch gleich noch ein Leerrohr für Strom verlegt werden, da der bestehende Stromanschluss zu schwach für den Skilift ist und wir immer noch den Strom mit einem Aggregat machen. Das ist bei den Dieselpreisen sehr teurer Strom. Die Skihütte wird mit Flüssiggas beheizt und in der Küche mit Gas gekocht. Auch die Preise hierfür haben sich vervielfacht. Eine Umstellung auf eine Wärmepumpe und elektrische Küchengeräte ist nur mit einem zusätzlichen Stromanschluss möglich. Da wir eine Inselanlage sind und es vom Bundeswirtschaftsministerium ein Förderprogramm für Elektrifizierung solcher Inselanlagen gibt, wäre die Verlegung eines Leerrohres notwendig.
Für die ganzjährige Nutzung des Gebäudes wäre eine Umnutzung als Ferienhaus im Sommer denkbar.
Die Hütte wurde 1990 erneuert, um geänderten Vorschriften Folge zu leisten. Damals wurde so geplant und gebaut, dass sie im Sommer ein Ferienhaus sein kann.
Der Lift ist eine Institution in der ganzen Region und Generationen von Kindern haben hier das Skifahren gelernt. Wir haben Gäste, die in dritter Generation zu uns kommen.
Auf den Bauernhöfen in der Region gibt es viele Ferienwohnungen und viele dieser Gäste nutzen unser Angebot gerne. Es gibt Studien der Universität Innsbruck, dass ein Arbeitsplatz im Skigebiet zwischen 3,4 und 7,8 Arbeitsplätze im Umfeld erzeugt. In Bayern, Österreich und der Schweiz werden die Skigebiete selbstverständlich gefördert.
Es ist für mich nicht nachzuvollziehen, dass zwar Urlaub auf dem Bauernhof, Hofläden, Bauernhofpädagogik gefördert wird, aber eine bestehender Skilift derart vernachlässigt wird.
Ich habe den Sachverhalt auf unserer Facebook Seite und Instagram veröffentlicht. Diese Beiträge haben mittlerweile 150000 Aufrufe.
Ohne moderne Infrastruktur wird der Obere Schlossberg auch gezwungen sein, aufzugeben und die Region um ein touristisches Angebot ärmer sein.
Hier die Nachricht vom Zweckverband
Wir können nachvollziehen, dass Ihnen der Erhalt des Skilifts ein wichtiges Anliegen ist und Sie sich entsprechend dafür einsetzen.
Dennoch möchten wir auf unsere letzte E-Mail verweisen.
Für die Beantragung der Förderung benötigen wir insbesondere einen schriftlichen Nachweis über die ganzjährige Nutzung des Objekts. Nachfolgend führen wir die bereits in unserer letzten E-Mail genannten Anforderungen nochmals auf:
Auch wenn die Adresse grundsätzlich in das Förderprogramm aufgenommen werden kann, besteht weiterhin die Möglichkeit, dass der Fördermittelgeber das Objekt im Rahmen der Prüfung aus der Förderung ausschließt, insbesondere aufgrund einer fehlenden technischen Sinnhaftigkeit.
Für die Erschließung des Skilifts wären mehrere hundert Meter zusätzlicher Tiefbau erforderlich. Die daraus entstehenden Mehrkosten ergeben sich nicht aus unserer Zuführungstrasse.
Die technische Sinnhaftigkeit des Anschlusses muss nachgewiesen werden. Hierfür muss davon ausgegangen werden, dass der Anschluss ganzjährig genutzt wird.
Bitte übermitteln Sie eine Beschreibung des Gebäudes. Erforderlich ist insbesondere der Nachweis, dass es sich um eine Wohnung oder einen Gewerbebetrieb mit einem IT-gestützten Arbeitsplatz handelt und ein Stromanschluss für den Betrieb des Glasfaseranschlusses vorhanden ist.
Sobald uns diese Informationen vollständig vorliegen, werden wir den Antrag auf Förderung Ihres Glasfaser Hausanschlusses einreichen.
Wie bereits telefonisch besprochen, weisen wir nochmals ausdrücklich darauf hin, dass wir eine Bewilligung der Förderung nicht garantieren können. Darüber hinaus betrifft die Förderung ausschließlich den Glasfaser Hausanschluss. Sollten zusätzliche Versorgungsleitungen erforderlich sein, wären die hierfür entstehenden Kosten mindestens zur Hälfte von Ihnen zu tragen, da diese nicht vollständig durch die Förderung abgedeckt werden. Ende Zweckverband
Es ist also nicht sinnhaftig, den Skilift anzuschließen und auch den Erhalt des letzten Skilifts nicht in Oberkirnach und der Diversifikation des Kesselhansenhofs seit mehr als 55 Jahren. Warum wird der Schlossberglift dann angeschlossen?